EMR oder ASCA – was ist der Unterschied?
Wer in der Schweiz komplementär- oder erfahrungsmedizinisch arbeitet, begegnet früher oder später dem EMR und der ASCA. Beide vergeben Qualitätslabel, prüfen Ausbildungsnachweise und spielen bei der Vergütung durch Zusatzversicherungen eine wichtige Rolle. Dennoch sind sie nicht identisch.
EMR und ASCA sind private Qualitäts- und Registrierungsstellen. Sie entscheiden nicht selbst, ob eine konkrete Behandlung bezahlt wird. Versicherer verwenden ihre Labels und Daten jedoch als Grundlage für eigene Vergütungsentscheide. Massgebend bleiben immer die konkrete Zusatzversicherung, die registrierte Methode und die Anerkennung der behandelnden Person.
Was ist das EMR?
EMR steht für ErfahrungsMedizinisches Register. Das EMR prüft die Qualifikation von Therapeutinnen und Therapeuten der Erfahrungsmedizin und vergibt bei erfüllten Voraussetzungen das EMR-Qualitätslabel.
Für die Zertifizierung unterscheidet das EMR zwischen Methoden und Methodengruppen sowie bestimmten Berufsabschlüssen oder Branchenzertifikaten. Je nach Eintrag gelten unterschiedliche Registrierungsverfahren und Ausbildungsanforderungen.
Das EMR-Qualitätslabel bestätigt die geprüfte Qualifikation und Qualitätsanforderungen. Es ist keine Garantie für die Wirksamkeit einer Methode oder für einen Behandlungserfolg.
Was ist die ASCA?
Die Stiftung ASCA ist ebenfalls eine Schweizer Qualitäts- und Registrierungsstelle für komplementär- und alternativmedizinische Therapeutinnen und Therapeuten. Sie prüft Ausbildung, schulmedizinische Grundlagen und methodenspezifische Kompetenzen.
Das ASCA-Ausbildungssystem besteht aus vier Stufen. Stufe 1 umfasst schulmedizinische Grundlagen, Stufe 2 die eigentliche therapeutische Methode und Stufe 3 – sofern für die Methode verlangt – eine vertiefte schulmedizinische Ausbildung. Stufe 4 betrifft die laufende Weiterbildung.
Stufe 1: Schulmedizinische Grundausbildung
Anatomie, Physiologie, Pathologie, Notfallmassnahmen, Anamnese und therapeutische Grundlagen. ASCA nennt hierfür grundsätzlich mindestens 150 Unterrichtsstunden, sofern keine Dispensation gilt.
Stufe 2: Therapeutische Methode
Theoretische und praktische Ausbildung entsprechend der jeweiligen ASCA-Methodenliste.
Stufe 3: Vertiefte Schulmedizin
Für bestimmte Methoden erforderlich. ASCA nennt hierfür grundsätzlich 300 Unterrichtsstunden, sofern keine Dispensation gilt.
Stufe 4: Weiterbildung
Zur Aufrechterhaltung der ASCA-Anerkennung sind mindestens 16 Weiterbildungsstunden pro Jahr nachzuweisen.
EMR und ASCA im Überblick
EMR
ASCA
Welche Rolle spielen die Krankenkassen?
EMR und ASCA bezahlen keine Behandlungen. Die Vergütung erfolgt gegebenenfalls durch private Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz.
Versicherer können ihre Produkte frei gestalten. Deshalb kann dieselbe Krankenkasse unterschiedliche Zusatzversicherungen anbieten, die nicht dieselben Methoden oder Therapeuten berücksichtigen.
Patientinnen und Patienten sollten vor Behandlungsbeginn prüfen, ob die konkrete Methode und die behandelnde Person im eigenen Zusatzversicherungsprodukt anerkannt sind.
Das EMR weist darauf hin, dass zahlreiche beziehungsweise fast alle Schweizer Krankenversicherer das EMR-Qualitätslabel als Grundlage für Vergütungsentscheide nutzen. Die ASCA veröffentlicht eine eigene Liste vertraglicher Partnerversicherer und teilweise konkrete Produkte.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Typischer Ablauf beim EMR
Methode oder Berufsabschluss auswählen
Zuerst muss geklärt werden, welcher Eintrag in der aktuellen EMR-Methodenliste beantragt werden soll.
Reglement und Ausbildungsanforderungen prüfen
Die Anforderungen hängen vom gewählten Verfahren und Eintrag ab.
Nachweise einreichen
Dazu gehören je nach Verfahren Ausbildungsunterlagen, Strafregisterauszug und die Bestätigung der Berufshaftpflicht.
Qualitätslabel jährlich erneuern
Für die Erneuerung müssen die geltenden Bedingungen und Fortbildungsanforderungen weiterhin erfüllt werden.
Typischer Ablauf bei ASCA
ASCA-Methode und Methodenkategorie prüfen
Die Methodenliste zeigt, welche Ausbildung und welche zusätzlichen Voraussetzungen gelten.
Stufen 1 und 2 nachweisen
Schulmedizinische Grundlagen und methodenspezifische Ausbildung sind grundsätzlich erforderlich.
Stufe 3 prüfen
Für bestimmte Methoden ist zusätzlich die vertiefte schulmedizinische Ausbildung erforderlich.
Gesuch und Beilagen einreichen
ASCA verlangt unter anderem Diplome, detaillierte Lehrgangsbestätigungen, einen aktuellen Strafregisterauszug und gegebenenfalls die kantonale Berufsausübungsbewilligung.
Anerkennung jährlich aufrechterhalten
Dazu gehören die Reglemente, die jährliche Gebühr und mindestens 16 Weiterbildungsstunden pro Jahr.
Brauche ich EMR, ASCA oder beide?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Die passende Strategie hängt von deiner Methode, deinem Abschluss, deiner Region und den Zusatzversicherungen deiner Patientinnen und Patienten ab.
Nur EMR
Kann ausreichen, wenn deine relevante Methode registriert ist und die für deine Praxis wichtigen Versicherer das EMR nutzen.
Nur ASCA
Kann sinnvoll sein, wenn deine Methode die ASCA-Anforderungen erfüllt und deine Zielgruppe vor allem entsprechende Produkte nutzt.
EMR und ASCA
Kann die Abdeckung erweitern, bedeutet aber doppelte Gebühren, Administration und laufende Anerkennungspflichten.
Prüfe vor einer Doppelregistrierung zuerst, welche Versicherungen und Produkte deine bestehende Patientengruppe tatsächlich nutzt.
Was bedeutet EMR oder ASCA für meine Behandlung?
Ein Qualitätslabel zeigt, dass die therapeutische Fachperson bestimmte Ausbildungs- und Qualitätsanforderungen erfüllt. Es sagt jedoch nicht automatisch, dass deine Behandlung bezahlt wird oder dass eine Methode für deine Beschwerden die richtige Wahl ist.
EMR und ASCA verständlich erklärt
Eine erfahrungsmedizinische Behandlung wird üblicherweise nicht aufgrund einer EMR- oder ASCA-Registrierung über die obligatorische Grundversicherung vergütet. Entscheidend ist in der Regel eine passende private Zusatzversicherung.
Nein. Die Versicherung entscheidet anhand des konkreten Produkts, der Methode und der anerkannten therapeutischen Fachperson.
Nein. Auch bei einer ASCA-Anerkennung gelten die Bedingungen der jeweiligen Zusatzversicherung und ihres Leistungskatalogs.
Nicht zwingend. Ob eine Doppelregistrierung sinnvoll ist, hängt von Methode, Berufsabschluss, Zielgruppe und relevanten Versicherungsprodukten ab.
ASCA verlangt zur Aufrechterhaltung der Anerkennung mindestens 16 Weiterbildungsstunden pro Jahr.
Der geforderte Umfang hängt vom individuellen EMR-Eintrag ab. Therapeutinnen und Therapeuten sehen die für sie geltenden Anforderungen in ihrem myEMR-Nutzerkonto.
EMR und ASCA verfolgen ähnliche Ziele – aber mit eigenen Systemen
Beide Qualitätslabel sollen geprüfte Qualifikation und laufende Qualitätssicherung sichtbar machen. Die Aufnahmebedingungen, Methodenlisten, Weiterbildungspflichten und Versicherungsbeziehungen unterscheiden sich jedoch.
Für Therapeutinnen und Therapeuten ist deshalb nicht die Frage «Welches Register ist besser?» entscheidend, sondern: Welcher Eintrag passt zu meinem Abschluss, meiner Methode und meiner Patientengruppe?
Patientinnen und Patienten sollten unabhängig vom Qualitätslabel immer prüfen, ob ihre konkrete Zusatzversicherung die gewählte Methode bei der behandelnden Fachperson vergütet.
Prüfe Versicherung, Methode oder Anerkennung.
Im TherapieKompass Versicherungsportal kannst du nach EMR-Methoden, Versicherungsprodukten und ASCA-Vertragspartnern suchen. Für Therapeutinnen und Therapeuten findest du ausserdem aktuelle EMR-Weiterbildungen.
Die Aufnahmebedingungen, Methodenlisten, Gebühren und Versicherungsbeziehungen können geändert werden. Verbindlich sind immer die aktuellen Reglemente und Angaben von EMR, ASCA und dem jeweiligen Versicherer. Dieser Artikel dient der Orientierung und stellt keine verbindliche Anerkennungs- oder Vergütungszusage dar.
